AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Carsten Grund, Schierblicken 36, 23843 Bad Oldesloe (nachfolgend: “Carsten Grund”) gegenüber Unternehmern

 

  • 1 Anwendungsbereich


(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Carsten Grund erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Carsten Grund mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.


(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Carsten Grund ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Carsten Grund auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
 
(3) Carsten Grund schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Carsten Grund als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.


(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Carsten Grund ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Carsten Grund in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

 


  • 2 Leistungen von Carsten Grund / Mitwirkung des Kunden


(1) Carsten Grund erbringt für den Kunden je nach Beauftragung standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Coaching-Dienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Carsten Grund dabei nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.


(1.1) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Coaching-Maßnahme durch Carsten Grund vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.


 (2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Carsten Grund zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Carsten Grund, bleibt der Vergütungsanspruch von Carsten Grund unberührt.


(3) Der Kunde muss Carsten Grund jeweils unverzüglich und für Carsten Grund kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von Carsten Grund im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, z.B. Informationen über Projekte. Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er von Carsten Grund auf Nachfrage erfahren kann.

 


  • 3 Zustandekommen von Verträgen


(1) Der Vertragsschluss zwischen Carsten Grund und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen. 


(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von Carsten Grund eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

 


  • 4 Abnahmebedürftige Leistungen


(1) Die Leistungen von Carsten Grund unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10. 


(2) Carsten Grund kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. 


(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.


(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Carsten Grund kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Carsten Grund nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Carsten Grund überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.


(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Carsten Grund verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. 


(6) Carsten Grund ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der (Teil)-Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen. 


(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Carsten Grund dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen. 


 (8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Carsten Grund gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

 

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht. 


(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

 


  • 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen


(1) Die Preise, die von Carsten Grund angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.


(2) Die Bezahlung der Leistungen von Carsten Grund erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Carsten Grund ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Carsten Grund ist anderslautend.


(3) Carsten Grund stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.


(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

 


  • 6 Kündigung, Laufzeit


(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.


(2) Sofern ein Vertrag nicht automatisch endet, beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage zum Laufzeitende. Sollte die Kündigung nicht fristwahrend der jeweils anderen Partei zugehen, verlängert sich der Vertrag jeweils zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen. Dies betrifft nicht einmalig angefallene Setup-/Einrichtungsgebühren.


(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.


(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 


  • 7 Verzug / außerordentliche Kündigung


(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Carsten Grund beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Carsten Grund eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Carsten Grund vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.


(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Carsten Grund sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.


(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Carsten Grund in Verzug, ist Carsten Grund berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Carsten Grund wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. 

 


  • 8 Erfüllung


(1) Carsten Grund wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Carsten Grund ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.


(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Carsten Grund bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Carsten Grund innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen. 


(3) Ist Carsten Grund gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Carsten Grund unberührt.

 


  • 9 Verhalten und Rücksichtnahme


(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Carsten Grund zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen. 

 


  • 10 Schutzrechte Dritter


(1) Der Kunde gewährleistet, dass Carsten Grund überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Projekt-Informationen) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Carsten Grund insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei. 

 


  • 11 Nutzungsrechte


(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Carsten Grund erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrundeliegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Carsten Grund für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Materialien, Pflichtenhefte, Entwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen einschließlich dazugehöriger Dokumentation und Handbücher. Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages. 


(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Carsten Grund nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat. 


(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Carsten Grund über.


(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

 


  • 12 Widerrufsrecht


(1) Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der Carsten Grund anderweitig eingeräumt.

 


  • 13 Haftung


(1) Carsten Grund haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Carsten Grund nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Carsten Grund nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

 


  • 14 Datenschutz und Datensicherheit


(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Carsten Grund die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. 


(2) Sofern Carsten Grund für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen. 

 



  • 15 Schlussbestimmungen


(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Carsten Grund maßgebend.


(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Carsten Grund. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Carsten Grund.

 


AGB Stand: 14.01.2022 

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